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Datum 4.9.2010   

Domain-Recht

Die wichtigsten Regeln, die es bei der Domain Registrierung zu beachten gibt.




  Regel I

Keine Markennamen und Namen von Unternehmen

Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Domainnamen sind, so entscheiden Sie sich auf keinen Fall für eine Domain, die einen markenrechtlich geschützten Begriff, einen Markennamen oder den Namen eines Unternehmens enthält.

Die gilt auch denn, wenn Sie selbst z.B. "Ariel Müller" oder "Mercedes Schneider" heissen. Die Rechtsprechung räumt den Unternehmen meist ein vorrangiges Recht auf den Domainnamen ein.

Am besten Sie vergewissern sich vor der Registrierung Ihrer Domain beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA), ob der von Ihnen gewünschte Begriff bereits markenrechtlich geschützt ist. Dies kann im Übrigen auch bei frei erfundenen Phantasienamen manchmanl der Fall sein.



  Regel II

Keine Namen von Stars oder Prominenten

Das Namensrecht nach §12 BGB sieht vor, dass Vor- und Nachnamen von Personen namensrechtlich geschützt sind.

Wenn Sie z.B. eine Fan-Page mit dem Namen Ihres Stars oder Idols gründen bzw. registrieren wollen, so nehmen Sie zuvor unbedingt Kontakt zu dessen Management auf und erfragen dort die Möglichkeit und die notwendige Zustimmung für Ihr Projekt oder Vorhaben.

Beachten Sie auch, dass sich das Namensrecht nicht nur auf Prominente und Stars bezieht, sondern für jeden Bürger, also auch Nachbarn, Bekannte oder Kollegen das selbe Recht gilt.



  Regel III

Keine Städtenamen oder KFZ-Kennzeichen

Registrieren Sie niemals Städte- oder Gemeindenamen, dies ist nur von den Städten oder Kommunen selbst zulässig und nur die Städte selbst haben das Recht darauf. Siehe auch: DENIC

Dies gilt im besonderen auch für alle anderen Top-Level-Domains, also nicht nur für ".de".

Ähnlich verhält es sich auch bei KFZ-Kennzeichen. nach den Richtlinien der DENIC ist auch dies untersagt.



  Regel IV

Keine Namen und Titel von Zeitschriften, Filmen und Software

Ähnlich wie beim Markenrecht, ist es untersagt sich bekannte und geschützte Werktitel in einem Domainnamen zu registrieren. Es ist also verboten, sich Titel von Filmen, Serien, Büchern, Zeitungen, Magazinen und Software zu registrieren.

In der Regel ist es so, dass nur sehr bekannte Titel, bei denen es relativ schnell zu einer Verwechslung kommen kann, geschützt sind. Dennoch ist jedem davon abzuraten, einen bereits erschienenen oder veröffnetlichten Werktitel, als Domainnamen einzusetzen.



  Regel V

Keine Bezeichnung von staatlichen Ämtern und Einrichtungen

Alle Domainnamen, die irreführender Weise nach einer stattlichen Einrichtung klingen, dürfen nicht registeriert werden. Denn hier rückt Vater Staat dem Domaininhaber auf die Pelle.

Vermeiden Sie es also, jeglichen Domainnamen zu regiertrieren, der in jedwelcher Art und Weise, einer staatlichen Einrichtung oder einem Amt ähnlich klingt oder gar identisch ist.



  Regel VI

Keine Domains mit Tipp-Fehlern

Viele Domain-Inhaber versuchen seit einiger Zeit mit den sogenannten Tipp-Fehler-Domains, den Besucherstrom auf Ihren Seiten zu erhöhen. Mit der Abwandlung eines bekannten Namens versuchen Trittbrettfahrer den Nutzen aus den Tippfehlern zu ziehen, die dem User bei der Eingabe des Domainnamens unterlaufen.

Aber hier ist Vorsicht geboten, denn mittlerweile greift die deutsche Rechtsprechung in diesen Fällen schon hart durch und meistens werden hier auch nicht zu knappe Schadensersatzforderungen eingeklagt.



In unseren FAQs haben wir die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt! FAQs




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