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Domain-Recht
Die wichtigsten Regeln, die es bei der Domain Registrierung
zu beachten gibt.
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Keine Markennamen und Namen von Unternehmen
Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Domainnamen sind,
so entscheiden Sie sich auf keinen Fall für eine Domain,
die einen markenrechtlich geschützten Begriff, einen Markennamen
oder den Namen eines Unternehmens enthält.
Die gilt auch denn, wenn Sie selbst z.B. "Ariel Müller"
oder "Mercedes Schneider" heissen. Die Rechtsprechung
räumt den Unternehmen meist ein vorrangiges Recht auf den
Domainnamen ein.
Am besten Sie vergewissern sich vor der Registrierung Ihrer
Domain beim Deutschen Marken- und Patentamt ( DPMA),
ob der von Ihnen gewünschte Begriff bereits markenrechtlich
geschützt ist. Dies kann im Übrigen auch bei frei
erfundenen Phantasienamen manchmanl der Fall sein.
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Keine Namen von Stars oder Prominenten
Das Namensrecht nach §12 BGB sieht vor, dass Vor- und Nachnamen
von Personen namensrechtlich geschützt sind.
Wenn Sie z.B. eine Fan-Page mit dem Namen Ihres Stars oder Idols
gründen bzw. registrieren wollen, so nehmen Sie zuvor unbedingt
Kontakt zu dessen Management auf und erfragen dort die Möglichkeit
und die notwendige Zustimmung für Ihr Projekt oder Vorhaben.
Beachten Sie auch, dass sich das Namensrecht nicht nur auf Prominente
und Stars bezieht, sondern für jeden Bürger, also
auch Nachbarn, Bekannte oder Kollegen das selbe Recht gilt.
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Keine Städtenamen oder KFZ-Kennzeichen
Registrieren Sie niemals Städte- oder Gemeindenamen, dies
ist nur von den Städten oder Kommunen selbst zulässig
und nur die Städte selbst haben das Recht darauf. Siehe
auch: DENIC
Dies gilt im besonderen auch für alle anderen Top-Level-Domains,
also nicht nur für ".de".
Ähnlich verhält es sich auch bei KFZ-Kennzeichen.
nach den Richtlinien der DENIC
ist auch dies untersagt.
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Keine Namen und Titel von Zeitschriften, Filmen und Software
Ähnlich wie beim Markenrecht, ist es untersagt sich bekannte
und geschützte Werktitel in einem Domainnamen zu registrieren.
Es ist also verboten, sich Titel von Filmen, Serien, Büchern,
Zeitungen, Magazinen und Software zu registrieren.
In der Regel ist es so, dass nur sehr bekannte Titel, bei denen
es relativ schnell zu einer Verwechslung kommen kann, geschützt
sind. Dennoch ist jedem davon abzuraten, einen bereits erschienenen
oder veröffnetlichten Werktitel, als Domainnamen einzusetzen.
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Keine Bezeichnung von staatlichen Ämtern und Einrichtungen
Alle Domainnamen, die irreführender Weise nach einer stattlichen
Einrichtung klingen, dürfen nicht registeriert werden.
Denn hier rückt Vater Staat dem Domaininhaber auf die Pelle.
Vermeiden Sie es also, jeglichen Domainnamen zu regiertrieren,
der in jedwelcher Art und Weise, einer staatlichen Einrichtung
oder einem Amt ähnlich klingt oder gar identisch ist.
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Keine Domains mit Tipp-Fehlern
Viele Domain-Inhaber versuchen seit einiger Zeit mit den sogenannten
Tipp-Fehler-Domains, den Besucherstrom auf Ihren Seiten zu erhöhen.
Mit der Abwandlung eines bekannten Namens versuchen Trittbrettfahrer
den Nutzen aus den Tippfehlern zu ziehen, die dem User bei der
Eingabe des Domainnamens unterlaufen.
Aber hier ist Vorsicht geboten, denn mittlerweile greift die
deutsche Rechtsprechung in diesen Fällen schon hart durch
und meistens werden hier auch nicht zu knappe Schadensersatzforderungen
eingeklagt.
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In unseren FAQs haben wir die häufigsten Fragen und Antworten
für Sie zusammengestellt!
FAQs |
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